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VII. Insolvenzrecht - kurze Geschichte

Konkursordnung - KO

Das heutige Insolvenzrecht hat seine Grundlagen bereits im 19. Jahrhundert. Wie aus dem Geschichtsunterricht bekannt, bestand Deutschland in der Mitte des 19. Jahrhunderts aus vielen Kleinstaaten. In den Jahren 1870/71 kam es dann zum deutsch-französischen Krieg. In dessen Folge wurden unter Fürst Otto von Bismarck die deutschen Fürstentümer zum deutschen Reich vereint. Mit der Vereinigung fielen eine Vielzahl von Steuern und Zöllen weg. Auch wurden Währung und Gewichte vereinheitlicht.

Dies führte wiederum dazu, dass die Wirtschaft boomte. Die Zeit von 1871 bis 1874 sind deshalb in die Geschichte als die "Gründerjahre" eingegangen.

Bei diesem Boom gab es jedoch viele Unternehmen, die der wachsenden Konkurrenz auf dem Markt nicht gewachsen waren. Auch traten Fehlspekulationen auf, so dass kam, was kommen musste. Im Jahre 1874 begann die Wirtschaft zu stagnieren. Der "Gründerkrach" führte zur Zahlungsunfähigkeit einiger Unternehmen. Dies stellt eine neue Situation dar, auf die es sich nunmehr einzustellen gab. Deshalb entstand im Jahre 1877  die 1898 verabschiedete bis 1998 geltende Konkursordnung und die Vergleichsordnung VO.
 

Gesamtvollstreckungsordnung - GesO

Eine ähnliche Situation stellte sich 1990 nach dem Zusammenbruch der DDR. Die bis dahin wegen der staatlichen Förderung konkurssichere Wirtschaft stand nunmehr vor dem für die Planwirtschaft völlig unbekanntem Risiko von Unternehmensinsolvenzen. Dem begegnete die letzte DDR- Regierung durch Beschluss der Volkskammer am 06.06.1990  mit der Gesamtvollstreckungsordnung. Diese ist bereits am 01.07.1990  in Kraft getreten.
 

Die Insolvenzordnung - InsO

Bereits seit der Ölkrise 1973 wurden Rufe nach einer Reform des Konkursrechtes laut. Damals bildete sich der Trend heraus, dass das Konkursverfahren nur noch zur Deckung der Verfahrenskosten - also um seiner selbst Willen betrieben wurde. Die Gläubiger der insolventen Unternehmen erhielten meist keine oder sehr geringe Auszahlungen auf ihre Forderungen. Deshalb wurde 1978  die Kommission für Insolvenzrecht zusammengerufen und seit dem die Reform der Konkursordnung diskutiert.
Die neu geschaffene politische Lage Anfang der 90-iger Jahre des letzten Jahrhunderts machte nunmehr eine Vereinigung des Rechtes in Ost und West notwendig. Beschleunigt durch diesen Fakt wurde die neue Insolvenzordnung am 21.04.1994  vom Bundestag verabschiedet. Die Insolvenzordnung, die nunmehr die Rechtslage in ganz Deutschland einheitlich regelt, trat am 01.01.1999  in Kraft und ist auf alle Verfahren anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt beantragt wurden.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)