Flug-Stornierung bei höherer Gewalt
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass eine Fluggesellschaft einen
Flug stornieren muss. In diesem Fall fragt der Reisende natürlich zur Recht, welche Rechte aus dieser Flugstornierung für ihn erwachsen. Insbesondere stellt sich nun die Frage, wie zum Beispiel die Beeinträchtigungen der Aschewolke aus einem Vulkanausbruch, ein Hurrikan oder andere Natukatastrophen - also höhere Gewalt- die Rechte der Reisenden beeinflussen.
Bei Flügen die einen Berührungspunkt zur EU haben (Abflug und/oder Ankunft in der EU, Europäisches Flugunternehmen) sieht die EU-Verordnung 261/ 2004, dass der Gäste bei Stornierungen verschiedene Rechte hat: Dazu gehören
- wahlweise:
- Die Erstattung der Flugkosten binnen 7 Tagen und Rückbeförderung zum Ausgangsflughafen
- frühestmögliche Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen (Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug) ggf. auch die Verbringung zu einem anderen nahen Flughafen
- oder die Beförderung zum gleichen Ziel zu einem späteren Zeitpunkt, sofern freie Plätze verfügbar sind
- zusätzlich hat die Fluggesellschaft auch gemessen an der Wartezeit Erfrischungen und Mahlzeiten für die wartenden Gäste, sofern notwendig sogar Hotelaufenthalte, sowie 2 kostenlose Telefonate, Telefaxe oder E-mails pro Reisenden zu gewähren.
- Die Zahlung von Ausgleichsleistungen die Art. 7 der EU-Verordnung in Höhe von 250,00- 600,00 € je nach Länge des Fluges in Aussicht stellt, sind aber daran gebunden, dass die Fluggesellschaft nicht, den Nachweis, erbringt, dass die Anullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht hätten vermeiden lassen. Im Falle von generellen Flugverboten, die auf Naturkatastrophen, wie Aschewolken nach einem Vulkanausbruch zurückzuführen sind, dürfte die Durchsetzung dieser Ausgleichsansprüche nahezu aussichtlos sein.
Nach Art 22 des Montraler Übereinkommen haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für Verspätungen. Die Haftung entfällt aber, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden. Bei Verspätungen oder sogar Ausfällen wegen höherer Gewalt dürfte dieser Nachweis leicht zu erbringen sein, was dazu führt, dass die Haftung der Fluggesellschaft entfällt.
Startseite > Überblick > Beförderungsrecht