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Ab wann ist der Mietvertrag eigentlich verbindlich?

Sie haben mit einem Hotelier, einem Reisebüro, einem Sportgeräteverleih (eigentlich ist dieser Vermieter) oder einem Autovermieter verhandelt und sind sich aber nicht sicher, ob Sie jetzt tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben und daran gebunden sind?

Hier ein paar einfache Punkte, anhand derer Sie ihre Frage beantworten können:
Beachten Sie jedoch, dass dieser Fragebogen nicht alle rechtlichen Aspekte erfassen kann. Für eine genaue Beratung suchen Sie bitte einen Rechtsanwalt auf.

1. Wurden Sie durch eine Anzeige, ein Schaufensterangebot oder ein persönliches Anschreiben auf das Angebot aufmerksam?

2. Haben Sie ein Angebot (Bestellung, Buchung) abgegeben?

(auch mündlich) Eine bloße Anfrage, ob und zu welchen Konditionen eine Miete möglich ist, ist dabei noch kein Angebot.

3. Wurde ihnen eine Buchungsbestätigung, Zusage oder ähnliches zugesandt oder mündlich abgegeben, die im Großen und Ganzen ihrem Angebot entspricht?

4. Handelte es sich um eine Buchung, die weniger als 4 Tage vor Vertragsbeginn an den Vertragspartner abgesandt wurde (nicht telefonisch oder unter Anwesenden) ?

5. Sind in dem erhaltenen Angeboten Floskeln, wie "Angebot freibleibend", "ohne Obligo", "nicht bindendes Angebot", "solange der Vorrat reicht", "Wir behalten uns vor bei erhöhter Anfrage Absagen zu erteilen" oder ähnliches enthalten?

6. Haben Sie in irgend einer Weise dem Anbieter zu verstehen gegeben, daß Sie das Angebot so wie es gestellt wurde annehmen wollen (schriftlich, mündlich, telefonisch)?

  • Ja: Glückwunsch, sie haben den Vertrag geschlossen. Dieser ist jetzt bindend!
  • Nein: Durch Schweigen können Sie keinen Vertrag eingehen (außer Sie sind Kaufmann und der Vertrag gehört zu ihrem Geschäft). Sie sind an dieses Angebot nicht gebunden.
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    präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
    (Stand 23.02.2018)