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Reiserecht und Tourismusrecht

Das Tourismusrecht besteht nicht nur aus dem Reiserecht. Dazu gehören auch der Beherbergungsvertrag, dem Dienstvertrag, der Beförderungsvertrag und auch der Bewirtungsvertrag. Ob ein Reisevertrag oder ein anderer Vertrag vorliegt müssen Sie zunächst ermitteln.
 
präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch