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Der Gläubigerverzug

Auch ein Gläubiger kann mit der Annahme der Leistung durch Nichtannahme oder Verweigerung in Verzug kommen. Dann liegt Gläubigerverzug oder Annahmeverzug vor.

Merke: Der Gläubiger kann nur in Verzug kommen,

Beispiel:
G kann die Pizza vom Pizzaexpress nur annehmen, wenn er dem Pizzaboten die Tür öffnet. Ist er nicht zu Hause, so kommt er in Annahmeverzug.
Beispiel:
G bestellt telefonisch seine Pizza für den Mittag des nächsten Tages. Bereits am selben Abend steht der Pizzabote vor der Tür. G ist gerade einkaufen. Hier kommt G nicht in Verzug, weil die Fälligkeit der Leistung erst am Mittag des nächsten Tages eintritt.
Beispiel:
Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Bote eine ausgekühlte und vom Regen durchnässte Pizza abliefert.

Rechtsfolgen:

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)