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Der Tarifvertrag

Vorraussetzung für einen rechtswirksamen Tarifvertrag ist zunächst einmal das richtige Zustandekommen. Der Tarifvertrag und seine Rechtsgrundlagen
Begriffe und Funktionen rund um den Tarifvertrag
Der Rechtmäßige Arbeitskampf
Aufbau und Wirkung eines Tarifvertrages

1. Der Tarifvertrag und seine Rechtsgrundlagen

Die wesentlichste Verankerung haben Arbeitskampf und Tarifvertrag im höchsten Gesetz der Normenpyramide gefunden. Das Grundgesetz sichert in Artikel 9 Absatz 3 das Recht zu, zur Wahrung der Arbeits- und Lebensbedingungen Koalitionen zu bilden. Dort ist also das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit geregelt.

Eine konkrete Ausgestaltung erfährt dieses Grundrecht durch einfache Gesetze. So regelt insbesondere das Tarifvertragsgesetz die genauen Rechtsbeziehungen in und um den Tarifvertrag.

2. Begriffe und Funktionen rund um den Tarifvertrag

a) Koalition

Im Grundgesetz ist die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung der Lebens- und Arbeitsbedingungen geschützt. Auf Seiten der Arbeitnehmer sind dies die Gewerkschaften auf Seiten der Arbeitgeber die Arbeitgeberverbände. Eine solche Koalition muss daher auch verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Grundgesetzes genießen zu können. Diese Voraussetzungen sind:

b) Der Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Arbeitgebervereinigung oder einem Arbeitgeber (Firmentarifvertrag) und einer Gewerkschaft, der die Regelung von Arbeitsbedingungen zum Gegenstand hat. Zu den Funktionen des Tarifvertrages gehören: Der Tarifvertrag muss schriftlich geschlossen werden.

c) Tarifautonomie

Tarifautonomie garantiert den Parteien die Freiheit bei der Aufnahme, dem Abschluss und der Gestaltung der Tarifverträge von staatlichen Einflüssen. Die Koalitionen können durch den Staat nicht gezwungen werden Tarifverhandlungen aufzunehmen oder einen Tarifvertrag mit einem bestimmten Inhalt abschließen.

d) Arbeitskampf

Der Arbeitskampf ist das Mittel zum Abschluss eines Tarifvertrages. Auf Seiten der Gewerkschaft ist das Mittel der Streik. Auf Seiten der Arbeitgeberverbände ist das Mittel der Aussperrung gegeben.

3. Der rechtmäßige Arbeitskampf

a) Rechtsmäßigkeitskriterien des Arbeitskampfes

Arbeitskampfmaßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Tun sie das nicht, sind sie rechtswidrig. Die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Streiks sind: Die Arbeitsniederlegung bei einem rechtswidrigen oder "wilden Streik" stellt eine unberechtigte Arbeitsverweigerung dar und berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.

b) Aussperrung

Das Mittel des Arbeitgebers, dem Streik zu begegnen, ist die Aussperrung der übrigen Arbeitnehmer. Dieses Vorgehen ist immer dann zulässig, wenn er zur Abwehr eines rechtmäßigen Streiks dient (Abwehraussperrung). Hier tragen die AN das Arbeitskampfrisiko und können keine Lohnzahlung nach § 615 BGB verlangen. Auch die übrigen Arbeitgeberpflichten (Sozialversicherung u.s.w.) werden suspendiert (ausgesetzt).

Stark umstritten ist die so genannte Angriffsaussperrung, die meist für unzulässig gehalten wird. Der Arbeitgeber eröffnet hier ohne Streik der AN den Arbeitskampf mit der Aussperrung. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass ein Annahmeverzug des Arbeitgebers und damit eine Vergütungspflicht nach § 615 BGB vorliegt.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 08.04.2018)