Mit den folgenden Angaben können Sie die Höhe der Minderungen, die nur für den Reisevertrag- nicht aber für den Nur-Flug gelten- berechnen:
Hinweis: Neben den Minderungsrechten kann der Reisende auch seine Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004) geltend machen. Diese Beträge sind auf die Minderung nach dem Reiserecht anzurechnen und liegen meist oberhalb der Minderungsquoten. (mehr Infos:Fluggastrechte)