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Reisepreisminderung bei Flugverspätung

Die Verspätung des Flugzeuges im Rahmen des Reiserechtes ist immer auch ein Reisemangel. Deshalb gibt es Möglichkeiten, für eine erlittene Verspätung auch eine Minderung des Reisepreises in Abzug zu bringen.

Mit den folgenden Angaben können Sie die Höhe der Minderungen, die nur für den Reisevertrag- nicht aber für den Nur-Flug gelten- berechnen:

Die Anspruchshöhe richtet sich nach der Frankfurter Tabelle. Mit den folgenden Formular können Sie die üblichen Minderungen für die häufigsten Reisemängel ermitteln.
Reisepreis in € Transatlantikflug
Dauer der Reise in Tagen
Reiseverspätung in Stunden
Höhe der Reisepreisminderung nach üblicher Rechtsprechung maximal in €

Achtung: Ist nur ein Flug gebucht werden, sind die Rechte des Reisenden anders zu beurteilen.

Hinweis: Neben den Minderungsrechten kann der Reisende auch seine Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004) geltend machen. Diese Beträge sind auf die Minderung nach dem Reiserecht anzurechnen und liegen meist oberhalb der Minderungsquoten. (mehr Infos:Fluggastrechte)

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 18.02.2018)