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Reisekostenrücktrittsversicherung deckt nicht alle Kosten ab

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Ist bei Ihnen doch der Fall eingetreten, dass eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten für einen Rücktritt erstatten will, heißt das jedoch nicht, dass Sie ohne weitere Kosten aus der Angelegenheit hervorgehen. Grundsätzlich muss die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten ersetzen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen.

1. viele Reiserücktrittsversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung - in der Regel in Höhe von 20 %, mindestens aber 25,00 € vor. Diesen Betrag müssen Sie stets aus eigener Tasche bezahlen. Rücktrittsversicherungen ohne Selbstbeteiligungen wären wesentlich teurer.

2. Sie sind verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden Ihrer Reiseunfähigkeit die Reise zu stornieren, damit der Schaden begrenzt werden kann und ggf. ein anderer Reisender an der Reise noch teilnehmen kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so kann der Versicherer auch seinen Teil der Versicherungssumme einbehalten und muss nur das zahlen, was er bei rechtzeitiger Anzeige hätte zahlen müssen.

Damit Ihre Kosten sich jedoch in Grenzen halten, sieht das Gesetz einige Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre Kosten gegenüber dem Reiseveranstalter gering halten können:

Alles in allem bedeutet eine Reisestornierung doch eine Menge Ärger und einige Euro Verlust. Dennoch ist das finanzielle Risiko mit einer Rücktrittskostenversicherung wesentlich geringer.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 18.02.2018)