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Verzehr eigener Getränke und Speisen

Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken - das gehört sich nicht.

Dem Wirt obliegt das Hausrecht, deshalb hat er auch die Möglichkeit zu bestimmen, wie seine Räumlichkeiten genutzt werden. Dazu gehört die Möglichkeit, es dem Gast zu verbieten selbst mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. Verstößt ein Gast gegen diese Bestimmung so kann der Wirt trotzdem die Bezahlung der bestellten Speisen verlangen und den Gast aus dem Lokal verweisen. Widersetzt sich der Gast dieser Weisung, erfüllt er den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, der vom Wirt auf Antrag verfolgt werden kann.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 26.02.2018)