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Der Beförderungsvertrag

Die folgenden Tipps gelten nur, wenn Sie ausschließlich eine Beförderung, also Bus- oder Bahnfahrt, einen Flug oder eine Schiffsüberfahrt (Fähre) gebucht haben. (mehr)

Die Rechte des Reisenden sind hier je nach Beförderungsmittel sehr unterschiedlich.

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präsentiert von Rechtsanwältin Grit Andersch
(Stand 23.02.2018)