Der Widerruf eines Vertrages ist ein ganz besonderes Institut im Recht, das gilt ganz besonders bei der Buchung einer Reise. Grundsätzlich gilt:
Ein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt es also auch im Reiserecht nicht. Es gibt vielmehr nur zwei Fallgruppen, in denen ein Widerrufsrecht besteht.
Bei Buchung per E-Mail, Telefon oder per Fax liegen nur kurze Zeiträume zwischen Abgabe des Vertragsangebotes und Zugang beim Vertragspartner, so dass die Reue und der Widerruf zu viel Zeit in Anspruch nehmen dürften. Ein wirksamer Widerruf ist hier praktisch kaum machbar. Auch bei der Buchung der Reise per Post geht die Unsicherheit darüber, ob der Widerruf denn noch rechtzeitig war, zu Lasten des reuigen Reisenden.
Für Reiseverträge und andere Verträge zur Beförderung, Freizeitgestaltung, Beköstigung und Beherbergung enthält § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch die Regel, dass das Widerrufsrecht gerade nicht gelten soll, wenn die Leistungen in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen. Da die Buchungen regelmäßig über feste Zeiträume erbracht werden, fällt der Reisevertrag hierunter.
Eine Ausnahme soll nur für diese Verträge gelten, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Diese Ausnahme stellt auf die früher als Haustürgeschäfte bekannten Vertragsabschlüsse ab. Wenn der Kunde also außerhalb eines Reisebüros oder eines ähnlichen Geschäftsraumes sein Reiseangebot abgibt, erhält er ein Widerrufsrecht. Gängige Beispiele sind hier das Ansprechen des Kunden auf der Straße, die Vertragsabschlüsse auf Kaffeefahrten oder auf Veranstaltungen, die zunächst nicht als Verkaufsveranstaltungen erkennbar waren. Auch wenn der Kunde auf dem heimischen Sofa sitzend seine Reise bucht, könnte man nach der Definition von einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen denken. Diese unter den Begriff Fernabsatzgeschäfte bekannten Verträge fallen jedoch nicht unter die Ausnahme.
Daraus folgt: Bei Reiseverträgen hat der Reisende in der Regel kein Widerrufsrecht. Ausnahmen gelten nur bei den früher als Haustürgeschäften bekannten Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen. Diese kann er innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerrufen.
Der Kunde hat aber ein Recht auf Rücktritt von der Reise. Dieses Recht ist allerdings nur in Ausnahmefällen kostenlos.