Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln für Hotel und Pension
Für Beherbergungsbetriebe, also Hotel und Pension machen AGB ebenso Sinn. Zwar können die
zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert
werden, aber eine Verbesserung der Haftung, sowie die Regelung potentieller Streitpunkte kann
auf diese Weise vorgenommen werden. Es gibt aber keine Verpflichtung AGB zu benutzen.
Haftungsbeschränkung
Gerade bei Beherbergungsbetriebe kann der Verwender von AGB eine
Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vereinbaren und die Haftung
für einfache Fahrlässigkeit ausschließen oder wenigstens erleichtern.
Einzelheiten der Hausordnung
In gewissen Grenzen lässt sich auch das Verhalten der Gäste durch AGB regeln. Die
Einbeziehung einer Art Hausordnung verdeutlicht dem Gast, welche Handlungen im Hotel erlaubt
sind oder nicht. Zulässige Regelungen wären hier die Frage, wann die An- und Abreisezeiten sind
und bis wann das Zimmer bei der Abreise übergeben werden muss. Auch andere Bestandteile
der Hausordnung (dürfen Gäste auf dem Zimmer empfangen werden, ist Essen auf dem Zimmer
erlaubt u.s.w.) können auf diese Weise klargestellt werden.
Stornoklauseln und Kündigungsrecht
Im Beherbergungsvertrag besteht anders, als im Reiserecht kein vorzeitiges Kündigungsrecht.
Dennoch kann es passieren, dass der Kunde vor der Anreise den Vertrag ohne Grund kündigt
oder eine vorzeitige Abreise wünscht. In diesen Fällen steht es dem Beherbergungsbetrieb offen,
in seine AGB klarstellende Hinweise aufzunehmen, dass die Kündigung nicht zulässig ist und im
Falle der Kündigung die von der DEHOGA empfohlenen Stornoentschädigungen in Höhe von 60 bis 90 % des vereinbarten Entgeltes zu zahlen sind.
Selbstverständlich kann zu Gunsten des Gastes auch von diesen Regeln abgewichen werden
und ein Kündigungsrecht des Gastes z.B. unter bestimmten Voraussetzungen, unter Einhaltung
bestimmter Fristen oder auch geminderte Stornoentschädigungen für den Fall einer Kündigung
eingeräumt werden.
Hinweise auf Gewährleistungsrechte
Die Gewährleistungsrechte im Beherbergungsvertrag richten sich schwerpunktmäßig nach den
Regelungen im Mietrecht. Danach hat der Mieter bei Mängeln zunächst den Mangel anzuzeigen.
Hinweise auf diese Pflichten in AGB bieten dem Gast die Möglichkeit, sich korrekt zu verhalten
und späteren Streit über Gewährleistungsrechte zu vermeiden.
Rechtlich geprüfte Vorlagen sind beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
erhältlich.
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