Reiserecht - in Fragen und Antworten
Das
Reiserecht basiert auf dem "Reisevertrag" aus § 651 a BGB. Andere touristische Leistungen, wie die reine Beherbergung, reine Beförderung, Stadführungen, Kurse unterliegen nur dann dem Reiserecht, wenn sie mit einer weiteren touristischen Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket verbunden werden.
Liegt also tatsächlich ein Reisevertrag vor, finden Sie hier die Beantwortung der wichtigsten Rechtsfragen.
Buchung der Reise
Rücktritt, Umbuchung im Reiserecht
Rechte bei Reisemangel im Reiserecht
Insolvenz im Reisevertragsrecht
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